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Rahmenbedingungen

Damit Sie wissen, woran Sie sind

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Wertschätzung und Respekt

Meine Arbeitsweise als Psychologin ist geprägt von Wertschätzung und Respekt für mein Gegenüber. Wertschätzung für Sie als wertvolle Persönlichkeit, für Ihr Problem und für Ihren Mut, sich auf Neues einzulassen.

Respekt ist das Fundament jeder Beziehung, also auch der KlientIn-Psychologin Arbeitsbeziehung. Nur mit gegenseitigem Respekt kann eine Beratung oder psychologische Therapie zielführend sein.

Verschwiegenheitspflicht

Zitat vom Bund Österreichischer Psychologen(BÖP):

§ 37 Psychologengesetz bestimmt, dass Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, ... zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind.

Ziel der Verschwiegenheitspflicht ist es, den Schutz des für eine erfolgreiche Behandlung unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen GesundheitspsychologIn und/ oder Klinischer PsychologIn und PatientInnen sicherzustellen.


Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde sowie zur Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, ist als höchstpersönliches Recht nur durch die/den einsichts- und urteilsfähige/n Patienten/in zulässig. Es wird empfohlen die Entbindung von der Verschwiegenheit schriftlich zu bestätigen. Eine Vorlage hierfür finden Sie auf der Webseite des BÖP unter „mein BÖP“ und „meine Vorlagen“.

Unter welchen Umständen darf die Verschwiegenheitspflicht gebrochen werden?

 

Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur dann gebrochen, werden, wenn das unbedingt notwendig ist, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von einer bestimmten Person abzuwenden. Das bloße Wissen um gefährliche Handlungen reicht in diesem Fall noch nicht aus. Entschuldigt wäre nur eine gegenwärtige oder unmittelbare Gefahr, die den Eintritt des Schadens als sicher oder höchst wahrscheinlich erscheinen lässt.

Absagemodalitäten

Sollten Sie einen vereinbarten Termin kurzfristig absagen müssen, bitte ich Sie mich mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Sollten Sie kurzfristiger absagen oder zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, muss ich Ihnen die geplante Einheit voll verrechnen. Ich bitte um Verständnis!

Dauer und Regelmäßigkeit

Die Dauer bzw. die nötige Anzahl der Einheiten einer Beratung oder psychologischen Therapie hängt in erster Linie von Ihnen und Ihren Bedürfnissen ab.

Was benötigen Sie, um mit der Problembearbeitung voran zu kommen? 

Es ist am effektivsten, wenn regelmäßig Termine vereinbart werden beispielsweise wöchentlich oder im zwei- oder dreiwöchigen Rhythmus. Dies ist auch für die KlientInnen-PsychologInnen Beziehung wichtig. Aber schlußendllich entscheiden Sie!

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie mich bitte

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